Schlagwort: TAMG
-
Das neue Tierarzneimittelgesetz und die Homöopathie
Am 24.06.2021 hat der Bundestag das Tierarzneimittelgesetz (kurz: TAMG) beschlossen; es tritt am 28.01.2022 in Kraft. Für die Veterinärhomöopathie bedeutet das, dass Tierhalter, Tierheilpraktiker und alle, die nicht Tiermediziner sind, Tieren keine apothekenpflichtigen und frei verkäuflichenHumanarzneimittel (z. B. homöopathische Globuli) ohne eine tierärztliche Verordnung und Behandlungsanweisung verabreichen dürfen. Im Klartext: Als Tierhalter, Tierheilpraktiker, Tierhomöopath, Landwirt,…