Am 24.06.2021 hat der Bundestag das Tierarzneimittelgesetz (kurz: TAMG) beschlossen; es tritt am 28.01.2022 in Kraft.
Für die Veterinärhomöopathie bedeutet das, dass Tierhalter, Tierheilpraktiker und alle, die nicht Tiermediziner sind, Tieren keine apothekenpflichtigen und frei verkäuflichen
Humanarzneimittel (z. B. homöopathische Globuli) ohne eine tierärztliche Verordnung und Behandlungsanweisung verabreichen dürfen. Im Klartext: Als Tierhalter, Tierheilpraktiker, Tierhomöopath, Landwirt, Züchter, etc. ist es mir ab dem 28.01.2022 nicht mehr erlaubt, homöopathische Arzneien, die nicht explizit für Tiere zugelassen sind, anzuwenden.
Diese Regelung betrifft übrigens nicht nur homöopathische Arzneimittel, die für die Anwendung am Menschen zugelassen sind, sondern auch weitere Humanarzneimittel wie z. B. pflanzliche Arzneimittel oder Blutegel.
Die Anwendung von Humanarzneimitteln – insbesondere Globuli, pflanzliche Humanarzneimittel oder Blutegel – durch Tierhalter, Tierheilpraktiker o. ä. ist zukünftig eine Ordnungswidrigkeit. Da es nur einzelne Tierärzte gibt, die über eine homöopathische Zusatzausbildung verfügen und auch nur wenige homöopathische Arzneimittel speziell für die Anwendung am Tier (ad us vet.) zugelassen sind, wird die Arbeit der Tierheilpraktiker ab 28.01.2022 deutlich erschwert.
Ich darf für eure Tiere zwar weiterhin eine homöopathische Anamnese durchführen und für euer Tier ein passendes homöopathisches Arzneimittel ausarbeiten – verabreichen darf ich das Arzneimittel allerdings dann nicht mehr (und ihr selbst im übrigen auch nicht). Ihr müsstet euch dann einen Tierarzt suchen, der eurem Tier dieses Mittel verschreibt und euch eine Behandlungsanweisung ausstellt. Bei bundesweit etwas mehr als 70 registrierten Tiermedizinern mit homöopathischer Zusatzausbildung keine leichte Aufgabe.
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